Lärm Sonntag, der 13. Oktober 2024
Tagebaue und die zum Tagebau erforderlichen Anlagen, z.B. der Sümpfungsbrunnenbau, sind von den Lärmbestimmungen der TA- Lärm ( Technische Anleitung des Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz gegen Lärm) ausgenommen. Es gibt für diese keine Immisionsrichtwerte.
Lärm ist Schall, der betroffene Personen stört oder gesundheitlich schädigt. Jeder empfindet Lärm anders, er ist deshalb sehr subjektiv. Schall sind mechanische Schwingungen die sich in Luft, Feststoffen und Flüssigkeiten ausbreiten können. Schall wird in der Maßeinheit Dezibel (dB) gemessen.
Um die für den Alltag schwer umzusetzenden dB-Angaben der TA-Lärm besser nachvollziehen zu können, hat das Bundesumweltministerium einen kleinen Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche zusammengestellt
Gehen auf einem weichen Teppich | 15-20 dB |
leises Blätterrauschen | 25 dB |
Flüstern | 30 dB |
üblicher Hintergrundschall im Haus | 30-40 dB |
Ventilatoren von Kopierern und Computern | 40-50 dB |
normale Sprachlautstärke | 60 dB |
vorbeifahrender Pkw | 70 dB |
Rasenmäher | 80 dB |
mittlerer Straßenverkehr | 85 dB |
Schwerlastverkehr | 95 dB |
Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert | 110-115 dB |
startender Düsenjet | 125 dB |
Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzzeitiger Einwirkung möglich) | über 130 dB |
Lärm ist laut WHO ( Weltgesundheitsorganisation ) das zweitgrößte Gesundheitsrisiko überhaubt. Er löst Stress im Körper aus. Das bedeutet, dass Stresshormone ausgeschüttet werden; dadurch steigt der Blutdruck und die Herzfrequenz erhöht sich. Lärm darf in der Nacht in einem Dorf den Grenzwert von 45 dB nicht überschreiten. In reinen Wohngebieten liegt der Pegel sogar bei 35 dB.
Experten warnen, dass während der Nachtruhe schon Pegel ab 40 dB die Gesundheit schädigen können.Ab einem Pegel von 35 dB wird das zentrale und das vegetative Nervensystem aktiviert, Entspannungsphasen und Schlaf werden gestört. Die Folgen von Dauerlärm, besonders in der Nacht, sind weitreichend: Konzentrationsmangel, Herz- Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Migräne, Herzinfarkt .......um nur einige zu nennen.
RWE darf Lärm machen so viel, so laut und wann sie wollen.
Wie bereits oben erwähnt gibt es für den Bergbautreibenden keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Lärm, so wie er von RWE verursacht wird, ist zum großen Teil Nötigung, grobe Körperverletzung und eine Missachtung von Grund- und Menschenrechten. Dies ist in keiner Weise hinzunehmen. Die Gesetzeslage muss den Gegebenheiten dringend angepasst werden, so dass die Menschen in den Randdörfern eine ungestörte Nachtruhe haben. Zudem sollte für alle technischen Einrichtungen des Tagebaus die jeweils beste verfügbare Technik zur Emissionsminderung gesetzlich vorgeschrieben werden.
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