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Das gelbe Band

Ein Verbund der Grubenranddörfer im rheinischen Braunkohlerevier

 
 

Lärm Freitag, der 29. März 2024

Tagebaue und die zum Tagebau erforderlichen Anlagen, z.B. der Sümpfungsbrunnenbau, sind von den Lärmbestimmungen der TA- Lärm ( Technische Anleitung des Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz gegen Lärm) ausgenommen. Es gibt für diese keine Immisionsrichtwerte.

Lärm ist Schall, der betroffene Personen stört oder gesundheitlich schädigt. Jeder empfindet Lärm anders, er ist deshalb sehr subjektiv. Schall sind mechanische Schwingungen die sich in Luft, Feststoffen und Flüssigkeiten ausbreiten können. Schall wird in der Maßeinheit Dezibel (dB) gemessen.

Um die für den Alltag schwer umzusetzenden dB-Angaben der TA-Lärm besser nachvollziehen zu können, hat das Bundesumweltministerium einen kleinen Überblick über die Dezibel-Werte bekannter Geräusche  zusammengestellt


Gehen auf einem weichen Teppich 15-20 dB
leises Blätterrauschen 25 dB
Flüstern 30 dB
üblicher Hintergrundschall im Haus 30-40 dB
Ventilatoren von Kopierern und Computern 40-50 dB
normale Sprachlautstärke 60 dB
vorbeifahrender Pkw 70 dB
Rasenmäher 80 dB
mittlerer Straßenverkehr 85 dB
Schwerlastverkehr 95 dB
Diskothek, Presslufthammer, Kreissäge, Rock- oder Popkonzert 110-115 dB
startender Düsenjet 125 dB
Schmerzgrenze (Gehörschädigung auch bei kurzzeitiger Einwirkung möglich) über 130 dB



Lärm ist laut WHO ( Weltgesundheitsorganisation ) das zweitgrößte Gesundheitsrisiko überhaubt. Er löst Stress im Körper aus. Das bedeutet, dass Stresshormone ausgeschüttet werden; dadurch steigt der Blutdruck und die Herzfrequenz erhöht sich. Lärm darf in der Nacht in einem Dorf den Grenzwert von 45 dB nicht überschreiten. In reinen Wohngebieten liegt der Pegel sogar bei 35 dB.

Experten warnen, dass während der Nachtruhe schon Pegel ab 40 dB die Gesundheit schädigen können.Ab einem Pegel von 35 dB wird das zentrale und das vegetative Nervensystem aktiviert, Entspannungsphasen und Schlaf werden gestört. Die Folgen von Dauerlärm, besonders in der Nacht, sind weitreichend: Konzentrationsmangel, Herz- Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Migräne, Herzinfarkt .......um nur einige zu nennen.

RWE darf Lärm machen so viel, so laut  und wann sie wollen.

Wie bereits oben erwähnt gibt es für den Bergbautreibenden keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Lärm, so wie er von RWE verursacht wird, ist zum großen Teil Nötigung, grobe Körperverletzung und eine Missachtung von Grund- und Menschenrechten. Dies ist in keiner Weise hinzunehmen. Die Gesetzeslage muss den Gegebenheiten dringend angepasst werden, so dass die Menschen in den Randdörfern eine ungestörte Nachtruhe haben. Zudem sollte für alle technischen Einrichtungen des Tagebaus die jeweils beste verfügbare Technik zur Emissionsminderung gesetzlich vorgeschrieben werden.
 

Siehe auch:

Lärm macht krank

Stellungnahme von  B.U.N.D. und NABU zu RWE Anträgen



 

 

Bildergalerie Lärm

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Lärm

Lärm ...

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