Bergschäden Samstag, der 07. Dezember 2024
Ein vollkommen unterschätztes Risiko in Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau sind die Bergschäden, verursacht durch das Abpumpen von Grundwasser, auch Sümpfung genannt.
Das Einflussgebiet der Sümpfungen umfasst eine Fläche von 3.000 Quadratkilometern und die wenigsten wissen, dass sie sogar Kilometer vom Tagebau entfernt davon betroffen sein können oder sogar schon sind. Der eine oder andere Schaden wird oft gar nicht als Bergschaden erkannt, besser: er wird verkannt.
Für die Geschädigten ist das ärgerlich und kann je nach Lage der Dinge sehr teuer werden - mehrere Tausend Euros kommen da schnell durch Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten zusammen. In einzelnen Fällen kann es zu massiven Schäden kommen, die schlimmstenfalls den vollkommenen Verlust des Eigentums zur Folge haben.
Die durch den Braunkohletagebau Geschädigten müssen dem Bergbautreibenden nachweisen, dass die Schäden durch den Bergbau entstanden sind.
Im Kohleabbau „unter Tage“ (z.B. Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet) liegt die Beweislast bei dem Bergbautreibenden. Diese Regelung muss endlich auch für den Braunkohletagebau gelten!
Eine Novellierung des Bergbaugesetzes und Umkehr der Beweislast sind längst überfällig. Umkehr heißt: RWE muss dem Geschädigten nachweisen NICHT der Verursacher des Bergschadens zu sein.
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